Weiterbildungen können helfen, einen Job zu bekommen oder den Beruf zu behalten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es Förderungen durch das Arbeitsamt. Doch welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt tatsächlich? Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Menschen in Arbeit bringen oder sie langfristig dort halten – das ist Aufgabe der Agentur für Arbeit. Weiterbildungen können dabei helfen, vor allem in unserer schnelllebigen Welt, in der sich durch Digitalisierung und Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt ständig etwas ändert. Daher ist es möglich, durch das Arbeitsamt eine Förderung für Weiterbildungen zu erhalten – für Teilnahmegebühren, Reise- oder Materialkosten. Ein Recht darauf gibt es nicht, aber wenn die Voraussetzungen passen, stehen die Chancen auf einen Zuschuss oder gar eine komplette Übernahme der Kosten gut.
Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchten, um einen Job zu finden oder ihren zu behalten, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage: Habe ich ein Recht auf eine Weiterbildung vom Arbeitsamt? Die Antwort darauf lautet: Nein. Doch wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass das Arbeitsamt die Weiterbildung dennoch bezahlt. Neben notwendigen Formalitäten muss die Weiterbildung einen bestimmten Zweck verfolgen: Durch sie soll eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden können. Auch das Nachholen des Berufsabschlusses kann ein Grund sein, weshalb das Arbeitsamt eine Weiterbildung finanziell fördert. Folgende Personen können eine Förderung in Anspruch nehmen:
Ob alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen, beurteilt die Agentur für Arbeit. Außerdem muss …
… der Antrag auf Kostenübernahme bereits vor der Maßnahme gestellt werden.
… eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
… die Weiterbildung zertifiziert und zugelassen sein.
Sie haben die Voraussetzungen erfüllt? Dann stehen die Chancen hoch, dass Sie nun ihren Bildungsgutschein einlösen können.
Was heißt es, dass eine Weiterbildung zertifiziert ist? Das ist im Sozialgesetzbuch (§ 179) geregelt. Darin ist verankert, dass eine zertifizierte Weiterbildung bei der Gestaltung von Organisation, Inhalten, Methoden und Materialien erfolgversprechend sein muss, dass die Teilnahmebedingungen angemessen und die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt sind. Die sogenannte AZAV-Zertifizierung für Institute und Weiterbildungen stellt daher die Qualität sicher.
AZAV-zertifizierte Kurse der Social Media Akademie finden Sie unter Bildungsgutschein:
Beispiele für Weiterbildungen, die durch die Agentur für Arbeit finanziell gefördert werden:
(Die nachfolgende Übersicht können Sie hier als PDF herunterladen.)
Weitere Förderungen, die nicht vom Arbeitsamt kommen:
Auch Arbeitgeber können von den Förderungen durch die Agentur für Arbeit profitieren. Durch das Qualifizierungschancengesetz können sie ihre Mitarbeiter mit einer Weiterbildung qualifizieren. Möglich sind zwischen 15 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten und die Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25 und 100 Prozent. Voraussetzung für eine Kostenförderung ist, dass die Weiterbildungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollen dadurch Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die ausschließlich über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Vor allem im Corona-Jahr 2020 waren etwa betriebliche Weiterbildungen sehr beliebt: Mehr als die Hälfte (52 %) der Beschäftigten von Unternehmen, die für ihre Belegschaft Lehrveranstaltungen anboten, haben an betrieblichen Weiterbildungen teilgenommen.[1]
Sind die Voraussetzungen erfüllt und hat das Arbeitsamt einer Förderung zugestimmt, geht es an die Kostenübernahme. Hier zahlt das Amt aber keineswegs einfach eine Pauschale, sondern finanziert bestimmte Kosten einer Weiterbildung:
Je nach Maßnahme und individueller Situation können die Beträge, die das Arbeitsamt für eine Weiterbildung bezahlt, stark variieren. Übrigens: Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung ganz normal weiter. Die Dauer des Bezugs verlängert sich sogar: Pro Tag der Fortbildung verringert sich die Anspruchszeit nur um einen halben Tag. Dies gilt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens 30 Tage Anspruch bestanden. Einen Sonderfall stellt die Kurzarbeit dar. Hier kann den Antrag auch der Arbeitgeber stellen, um für die Mitarbeiter im Unternehmen eine Weiterbildung gefördert zu bekommen.
[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_505_215.html