Qualifizierungschancengesetz

Kostenlose Beratung zum QCG
Kostenübernahme bis zu 100% möglich
TOP Fernschule Award 2023 Siegel Fernstudiumcheck.de SMALogo des eLearning Siegel 2020 mit Bewertung sehr gut.Logo des E-Learning Award 2021.Fernstudiumcheck gelbes Siegel

Das Qualifizierungschancengesetz 2023

Geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
Der Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte nimmt zu. Sie finden kein ausgebildetes Personal im Online Marketing oder Vertrieb? Dann gehen Sie neue Wege, nutzen Sie die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetz und qualifizieren Sie jetzt Ihre Mitarbeiter:innen mit den  Lehrgängen der Social Media Akademie!

Ihre Vorteile

Qualifizierungschancengesetz Grafik Förderung nach Unternehmensgröße SMA
Dank des Qualifizierungschancengesetz ist eine Förderung der Weiterbildungskosten zwischen 15% und 100% und die Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25% und 75% durch die Agentur für Arbeit möglich.

Unternehmen können die Förderungen beantragen und müssen dafür lediglich einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. So können passende Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen der Beschäftigten durch Zuschüsse als auch durch eine teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten gefördert werden. Arbeitnehmer:innen wenden sich für einen Förderungsantrag an die Bundesagentur für Arbeit.

Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch

Telefon:
+49 (621) 180 695 210

Was wird gefördert und wer kann die Förderung beantragen?​

Die Förderung richtet sich an Unternehmen. Diese müssen den Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. Ein Unternehmen kann auch einen Antrag für mehrere Beschäftigte stellen. ​ Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.​

Welches Ziel hat das Qualifizierungschancengesetz?
Wir leben heute in einer sich stets ändernden Arbeitswelt. Die Arbeitswelt 4.0 ist geprägt von unternehmerischen Herausforderungen und Chancen und die Anforderungen an Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen wachen seit der Digitalisierung auf allen Ebenen stetig. Hier greift das Qualifizierungschancengesetz, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Es beinhaltet Maßnahmen, die auf Beschäftigte zielen, die durch den Strukturwandel betroffen oder eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem Fachkräftemangel besteht. Unternehmen können dank der „Qualifizierungsoffensive“ finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nutzen um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. So kann nicht nur die Fachkräftebasis gestärkt, sondern auch der/die Arbeitgeber:in finanziell entlastet werden.

Berufliche Weiterbildung ohne hohe Kosten
  • Erhalten Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und agieren Sie zukunftsorientiert in Zeiten der Digitalisierung
  • Finanzielle Entlastung durch Bezuschussung von Weiterbildungen
  • Stärken Sie Ihre Fachkräfte-Basis und erweitern Sie die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten

Die notwendigen Voraussetzungen

Die Weiterbildungen dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein. Nach dem Qualifizierungschancengesetz sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die ausschließlich über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Ja, unsere Weiterbildungen erfüllen die nötigen Qualifizierungschancengesetz Voraussetzungen!
  • Unsere Kurse vermitteln Inhalte, die die Kompetenzen der Beschäftigten erweitern und erneuern.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen mehr als 120 Stunden
  • Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden.
  • Unsere Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert. AZAV-Zertifizierung heißt, dass viele unserer Kurse für die Förderung zugelassen sind

Diese Kurse sind AZAV-zertifiziert, d.h. für die Förderung zugelassen

Machen Sie den ersten Schritt!

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zu Ihren Qualifizierungsmöglichkeiten.
Telefon:
+49 (621) 180 695 210

FAQs zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Es beinhaltet Maßnahmen, um Beschäftigte zu unterstützen, die durch den Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem Fachkräftemangel besteht.

Welche QCG Förderungsmaßnahmen gibt es?

Unternehmen können finanzielle Zuschüsse für Lehrgangskosten oder Arbeitsentgelte von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter nutzen, um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. So kann nicht nur die Fachkräftebasis gestärkt, sondern auch der/die Arbeitgeber:in finanziell entlastet werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe des jeweiligen Unternehmens.

Wie kann ich die QCG Förderung beantragen?

Haben Sie Interesse an einer geförderten Weiterbildung, können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort können Sie sich als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber beraten lassen. Auch der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Diese entscheidet darüber, ob die Weiterbildung gefördert wird.

Nächste Lehrgangsstarts

28. September 2023
30. Oktober 2023
30. November 2023
14. Dezember 2023

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich.
Mein Team berät Sie gerne bei allen Fragen

Telefon:

+49 (621) 180 695 210

E-Mail:

beratung@socialmediaakademie.deMichael Klamerski

Michael Klamerski

Leiter Social Media Akademie
Fordern Sie jetzt das Info-PDF an und haben Sie alle Informationen auf einen Blick!
envelopephone-handsetchevron-down