Die Förderung richtet sich an
Unternehmen. Diese müssen den Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. Ein Unternehmen kann auch einen Antrag für mehrere Beschäftigte stellen.
Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Welches Ziel hat das Qualifizierungschancengesetz?
Wir leben heute in einer sich stets ändernden Arbeitswelt. Die Arbeitswelt 4.0 ist geprägt von unternehmerischen Herausforderungen und Chancen und die
Anforderungen an Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen wachen seit der Digitalisierung auf allen Ebenen stetig.
Hier greift das Qualifizierungschancengesetz, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Es beinhaltet Maßnahmen, die auf Beschäftigte zielen, die durch den Strukturwandel betroffen oder eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem Fachkräftemangel besteht.
Unternehmen können dank der „Qualifizierungsoffensive“ finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nutzen um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. So kann nicht nur die Fachkräftebasis gestärkt, sondern auch der/die Arbeitgeber:in finanziell entlastet werden.
Berufliche Weiterbildung ohne hohe Kosten - Erhalten Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und agieren Sie zukunftsorientiert in Zeiten der Digitalisierung
- Finanzielle Entlastung durch Bezuschussung von Weiterbildungen
- Stärken Sie Ihre Fachkräfte-Basis und erweitern Sie die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten
Die Weiterbildungen dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein. Nach dem Qualifizierungschancengesetz sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die ausschließlich über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Ja, unsere Weiterbildungen erfüllen die nötigen Qualifizierungschancengesetz Voraussetzungen!- Unsere Kurse vermitteln Inhalte, die die Kompetenzen der Beschäftigten erweitern und erneuern.
- Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen mehr als 120 Stunden
- Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden.
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Unsere Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert. AZAV-Zertifizierung heißt, dass viele unserer Kurse für die Förderung zugelassen sind