Wenn Sie sich für eine Weiterbildungsmaßnahme bei der Social Media Akademie entschieden haben, z. B. die Social Media Manager Weiterbildung, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Kurs durch einen Bildungsgutschein zu finanzieren. Das bedeutet, Ihr zuständiges Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernimmt die anfallenden Kosten für die Weiterbildung.
Eine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein kann eingelöst werden, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
● Sie sind arbeitssuchend oder arbeitslos
● Der Bildungsgutschein kann eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden
● Die Fortbildung hilft Ihnen, ihren Arbeitsplatz zu sichern
● Sie benötigen die Förderung Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung
Wenn Sie Anspruch auf eine Förderung über die Agentur für Arbeit haben, können Sie im KURSNET nach einem geeigneten Angebot suchen. Hier finden Sie nur Kurse von unabhängig geprüften Weiterbildungsanbietern wie der Social Media Akademie. Ob und welche geförderte Weiterbildung für Sie in Frage kommt, klären Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Berufsberater. Dieser stellt Ihnen einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Mit diesem werden die Kosten der Weiterbildung bei uns komplett übernommen
Auch Arbeitgeber/-innen können mit dem Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern lassen. Das Qualifizierungschancengesetz (auch: Qualifizierungsoffensive genannt) räumt erstmals auch Angestellten in Beschäftigung die Möglichkeit für eine geförderte Weiterbildung ein. WEITER.BILDUNG! bedeutet für Unternehmen Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung durch
Sie arbeiten in einem kleinen oder mittelständigen Unternehmen? Sie sind in der Elternzeit und möchten danach in Ihren Beruf zurückkehren? Vielleicht befinden Sie sich in einer Krankheitsphase? In einigen Bundesländer vergibt der Europäische Sozialfonds einen Bildungsscheck, die Mitarbeitern kleiner und mittelständischer Betriebe berufliche Weiterbildungen ermöglichen. Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter aktuell beschäftigt, ein Berufsrückkehrer nach der Elternzeit oder in einer Krankheitsphase ist, werden die Kosten dabei anteilig übernommen.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) möchte Berufssoldaten, freiwilligen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit den beruflichen Einstieg nach dem Dienst erleichtern und fördert daher unter bestimmten Voraussetzungen berufliche Weiterbildungen.
Die Förderung der Deutschen Rentenversicherung soll Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur vermindert arbeiten können, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen oder den Erhalt der Erwerbsfähigkeit absichern.
Auch wenn Sie eine unserer Weiterbildungen als Selbstzahler absolvieren, gibt es eine Möglichkeit Kosten zu sparen. Setzen Sie die aufgebrachten Kosten ganz einfach von der Steuer ab.