Weiterbildung im Beruf ist der Erfolgsfaktor für die persönliche Karriere. Viele Arbeitnehmer oder Firmen verzichten jedoch ganz oder teilweise aus Kostengründen auf Weiterbildungen. Doch macht das Sinn? In diesem Beitrag möchten wir das Thema "Weiterbildung steuerlich absetzen" behandeln. Denn jeder kann sparen. Erfahren Sie, wie Sie als Unternehmer, Arbeitnehmer oder Freelancer Ihre Weiterbildungskosten geltend machen und welche Förderungsmöglichkeiten es gibt.
Weiterbildungen können je nach Umfang, Qualität und Dauer recht teuer sein. Von unter hundert Euro bis weit über Zehntausend Euro reicht hier die Spanne. Dies kann gerade wenn Sie eine Weiterbildung privat finanzieren schwierig werden.
Dennoch gibt es viele gute Gründe, um nicht auf eine Weiterbildung zu verzichten:
Sie können die Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Dazu ist es im ersten Schritt wichtig, eine Steuererklärung abzugeben. Hier unterscheidet sich die Vorgehensweise zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Selbstständigen allerdings etwas:
Als Unternehmer können Sie die Kosten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass lediglich die reinen Teilnahmegebühren zu 100% anerkannt werden. Für weitere Kosten wie die An- und Abreise, Verpflegung etc. gelten die gesetzlichen Pauschalen. Diese Regeln gelten übrigens ebenfalls für Selbstständige und Freiberufler.
Übrigens: reine Online-Weiterbildungen sind gerade für Arbeitgeber aus den oben genannten Gründen attraktiv: es entstehen keine Zusatzkosten durch Reisetätigkeit, Übernachtung und Verpflegung. Auch kann sich der Mitarbeiter die Zeit frei einteilen, eine längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist nicht erforderlich. Dies trifft auf alle Weiterbildungen der Social Media Akademie zu.
Als Arbeitnehmer können Sie die Kosten für Ihre Weiterbildung über die Steuererklärung geltend machen. Hierbei müssen Sie in der Anlage N unter dem Punkt "Werbungskosten - Fortbildungskosten" die Kosten eintragen, welche für Ihre berufliche Weiterbildung angefallen sind. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie bei den Kosten unterstützt haben, müssen Sie diesen Betrag von den Aufwendungen abziehen. Die effektiven Kosten mindern nun Ihre Steuerlast. Eigentlich ganz einfach, oder? Übrigens: Belege für die Weiterbildung müssen Sie nicht mehr aktiv an das Finanzamt schicken. Dennoch sollten Sie diese aufbewahren, um bei Rückfragen des Finanzamts entsprechende Nachweise erbringen zu können.
Wenn Ihre Weiterbildung, Fortbildung Lehrgang oder Seminar bestimmte Bedingungen erfüllt, welche im § 1 Berufsbildungsgesetz festgeschrieben sind, können Sie folgende Kosten steuerlich absetzen:
Dabei gibt es keine Obergrenze. Auch Weiterbildungen, die komplett online stattfinden, können vollumfänglich abgesetzt werden.
Sie möchten Ihre Karriere in eine neue Richtung bewegen? Gerade im Bereich Vertrieb warten spannende Aufgaben z.B. als Digital Sales Manager. Unsere Weiterbildung im Vertrieb bietet die optimale Grundlage für Quereinsteiger, in diesem Bereich Fuß zu fassen.
Es gibt eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten, die unter anderem der Staat, die Bundesländer oder einzelne Institutionen bereit halten. Hier lohnt es sich immer zu überprüfen, ob man selbst für eine Förderung berechtigt ist.
Wenn Sie Anspruch auf eine Förderung über die Agentur für Arbeit haben, können Sie im KURSNET nach einem geeigneten Angebot suchen. Ob und welche Weiterbildung für Sie in Frage kommt, klären Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Berufsberater. Dieser stellt Ihnen einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Mit diesem werden die Kosten der Weiterbildung bei uns komplett übernommen. Im KURSNET finden Sie nur Kurse von unabhängig geprüften Weiterbildungsanbietern, wie z.B. der Social Media Akademie.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder unseren Förderungsmöglichkeiten? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: +49 621 180 695 210
E-Mail: beratung@socialmediaakademie.de
Disclaimer: Alle bereitgestellten Inhalte dienen der Erstinformation und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Allerdings besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater.