umschulung Rentenversicherung

Förderung Ihrer Weiterbildung
Sie können Ihren derzeitigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben? Machen Sie den ersten Schritt zu einer neuen beruflichen Perspektive!
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Lächelnde Frau mittleren Alters sitzt an einem Schreibtisch und hat einen schwarzen Laptop vor sich.

Umschulung über Rentenversicherung fördern lassen

Die Deutsche Rentenversicherung fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen für Menschen, die ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch vermindert ausüben können. Das Ziel der berufliche Rehabilitation besteht darin, deren Arbeitsplätze zu erhalten, deren berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen und neue berufliche Chancen zu ermöglichen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Für die Genehmigung eines Antrags auf “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” (LTA) bestehen gute Chancen, wenn Ihre gewünschte Rehabilitationsleistung bzw. Umschulung Rentenversicherung …

  • Ihre Erwerbsfähigkeit erhält, verbessert oder wiederherstellt und Ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer sichert.
  • Ihnen den Einstieg in eine andere berufliche Tätigkeit ermöglicht, falls die Erhaltung Ihres derzeitigen Arbeitsplatzes nicht möglich ist.

Es gibt auch Situationen, in denen die Deutsche Rentenversicherung den Antrag auf eine Umschulung ablehnen kann – auch wenn Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können, u.a. wenn …

  • der zu schulende Beruf mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen kollidiert.
  • die Option besteht, dass Sie in einen früheren Beruf zurückkehren oder der Wechsel in einen ähnlichen Beruf ohne Umschulung möglich ist.
  • ein anderer Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist (z. B. die Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls).

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Umfang und Leistungen dieser Förderung

Leistungen zugunsten der rehabilitierenden Person:

Die Deutsche Rentenversicherungen fördert die Kosten folgender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), u.a.:

  • Grundausbildungslehrgänge zur Berufsvorbereitung
  • berufliche Weiterbildungen und Trainingsmaßnahmen, um vorhandene Kenntnisse aufzufrischen/ auszuweiten
  • Umschulungen, um einen neuen Beruf zu erlernen
  • Verpflegungskosten (wenn Sie sind länger als 8 Stunden pro Tag außer Haus sind)
  • Haushaltshilfe und Kinderbetreuung (falls die Teilnahme an Ihrer LTA sonst nicht möglich wäre)
  • Prüfungsgebühren
  • Lernmittel
  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Arbeit (Gründungszuschuss)

Dies ist lediglich ein Auszug einiger Möglichkeiten. Welche Leistungen für Ihre individuelle Situation in Betracht kommen, besprechen Sie mit Ihrem Berater für berufliche Rehabilitation und Teilhabe.

Leistungen zugunsten des Arbeitgebers:

Auch die Arbeitgeberseite kann von der Rentenversicherung finanziell unterstützt werden, u.a. durch:

  • Zuschüsse für behinderungsbedingte Einrichtungen (z.B. Treppenhilfen, Auffahrrampen)
  • Zuschüsse für anfallende Lohn-/ Gehaltkosten und Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigungen auf Probe
  • Zuschüsse für betriebliche (Wieder-)Eingliederungen

In der Regel besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Sind diese Ansprüche erschöpft, können Sie von der Deutschen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergangsgeld erhalten. Es sorgt dafür, dass Sie Ihre laufenden Kosten für den Lebensunterhalt während der Umschulung decken können. Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf Basis Ihrer letzten Arbeitsgehälter berechnet.

in 3 schritten zur geförderten Umschulung

1. Ärztliches Beratungsgespräch

Fragen Sie Ihren Arzt, ob er zu einer Umschulung Rentenversicherung raten würde und bitten Sie ihn um ein schriftliches Gutachten, das Ihre Erkrankung und die Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung bestätigt.

2. Beantragung der LTA

Füllen Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus (-> zum Online-Antrag Rehabilitation). Geben Sie genau an, warum Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können und fügen Sie das ärztliche Gutachten bei. Nach der Einreichung Ihres Antrages wird Ihr Förderungsanspruch geprüft. Im Zweifelsfall wird eine weitere, ärztliche Begutachtung veranlasst. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, informieren Sie Ihren Arzt und Ihren Arbeitgeber über die Bewilligung.

Tipp: Wenden Sie sich bei Unklarheiten während des Beantragungsprozesses jederzeit an Ihren zuständigen Rehabilitationsberater bei der Rentenversicherung.

3. Start der Weiterbildung

Überlegen Sie sich, welche Weiterbildung oder Umschulung zu Ihren persönlichen und beruflichen Umständen passt. Informieren Sie sich beispielsweise über die Lehrgänge der Social Media Akademie: Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger und bieten förderungsfähige Weiterbildungen an. Bei Fragen rund um unsere Kurse stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

FaQ zur Umschulung Rentenversicherung

Gibt es eine Altersgrenze?

Berufliche Rehabilitationsleistungen sollen dazu beitragen, dass Versicherte bis zum Renteneintritt erwerbsfähig bleiben. Solange Sie das Rentenalter also noch nicht erreicht haben, gibt es keine Altersgrenze für Umschulungsmaßnahmen. Jedoch kann das Alter ein Grund für die Nichtbewilligung der Förderung sein, wenn die Rentenversicherung Zweifel hegt, ob Sie den Beruf, den Sie durch die Umschulung erlernen möchten, bis zum Rentenalter ausüben können.

Welche Voraussetzung gelten für eine Umschulung Rentenversicherung?

Sie können Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch vermindert ausüben? Dann haben Sie gute Chancen auf eine geförderte Umschulung – vorausgesetzt, diese erhält oder verbessert Ihre Leistungsfähigkeit und sichert Ihre Teilhabe am Arbeitsleben bis zum offiziellen Renteneintritt.

Werden Teilzeit-Umschulungen gefördert?

Ja, es können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Umschulungen gefördert werden. Letztere insbesondere dann, um einer Doppelbelastung von Privat- und Berufsleben entgegenzuwirken.

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