qualifizierungschancengesetz

Wie funktioniert das Qualifizierungschancengesetz?
Um mit der rasanten Digitalisierung der Arbeitswelt Schritt zu halten, sind regelmäßige Weiterbildungen für Mitarbeiter im Marketing besonders wichtig. Das kostet jedoch viel Geld und ist nicht für jedes Unternehmen so einfach erschwinglich. Die Lösung: das Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber/innen.
Dank der QCG-Förderung können Weiterbildungskosten (insbesondere in kleinen Unternehmen) komplett oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber/innen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die teilnehmenden Arbeitnehmer/innen.
Das bedeutet für Sie: Berufliche Weiterbildung zu reduzierten Kosten! Qualifizieren Sie Ihre Marketing-Mitarbeitenden mit den förderfähigen Lehrgängen der Social Media Akademie!
Für wen ist die QCG-Förderung besonders relevant?
Sie richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden kostengünstg weiterbilden möchten. Insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Abteilungen mit Fachgebieten, die dem digitalen Wandel unterliegen, zum Beispiel Online Marketer und Social Media Manager.
Wie viel Förderung bekommt ein Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit?
Je kleiner Ihr Unternehmen, desto höher die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz: Unternehmen mit 1–49 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz Social Media und Online Marketing, sowie den förderfähigen Kursen an der SMA haben wir in diesem Info-PDF für Sie zusammengefasst:

* Hinweis: Die Betriebsgröße ist beim Qualifizierungschancengesetz nicht das einzige Kriterium. Beschäftigten über 45 Jahre oder mit einer Schwerbehinderung erhalten häufig eine Förderhöhe von bis zu 100%, auch wenn das Unternehmen mehr als 49 Personen beschäftigt.
Kommt die QCG-Förderung für Ihr Unternehmen infrage?
Vorteile des QCG: Win-Win-Situation für beide Seiten!
Sowohl Unternehmen, als auch Arbeitnehmer/innen ziehen einen großen Nutzen aus dem Qualifizierungschancengesetz Social Media und den damit verbundenen, förderbaren Weiterbildungen im digitalen Marketing:
Sie als Arbeitgeber/in…
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werden im Rahmen der (Teil-)Erstattung der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt finanziell entlastet.
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stärken Ihre Fachkräfte-Basis und profitieren von besser qualifizierten Mitarbeitenden im Marketing, anstatt externe Fachkräfte anwerben zu müssen.
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erhalten die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und agieren zukunftsorientiert in Zeiten von Digitalisierung und Strukturwandel.
Ihre Arbeitnehmer/innen…
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können dank der Qualifizierung den Umfang ihrer beruflicher Kompetenzen erweitern und verbessern.
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werden zu Fachkräften und stärken auf diese Weise ihre Motivation und Bindung zum Unternehmen.
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sind für die Herausforderungen des Marketings und die Anforderungen des Arbeitsmarkts 2026 bestens gerüstet.
Welche Voraussetzungen gelten für das QCG?
Viele unserer angebotenen Weiterbildungen…
- gehen maßgeblich über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus.
- vermitteln Inhalte, welche die Kompetenzen der Beschäftigten erweitern oder erneuern. Insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, neue Technologien oder zukunftsrelevante Skills, wie das digitale Marketing und KI-Knowhow.
- umfassen hinsichtlich der Dauer mehr als 120 Zeitstunden.
- können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden.
- sind nach AZAV zertifiziert, d.h. sie erfüllen die formalen Anforderungen für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Erfüllen Ihr Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiter/innen ebenfalls die nötigen Voraussetzungen? Dann haben Sie die besten Chancen auf die Weiterbildungsförderung!
Untenstehend finden Sie eine kurze Checkliste:
- Ist der gewünschte (externe!) Bildungsträger für die QCG-Förderung zugelassen? Denn eine betriebsinterne berufliche Weiterbildung ist in der Regel nicht förderfähig.
- Liegt die letzte Weiterbildung, die in Ihrem Unternehmen über das QCG gefördert wurde, mindestens zwei Jahre zurück?
- Hat Ihr/e Mitarbeiter/in keinen Berufsabschluss? Dann kann eine abschlussorientierte Weiterbildung gefördert werden.
- Alternativ: Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Berufsabschluss, arbeitet jedoch seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit? Auch dann ist eine Förderung für den Erwerb eines neuen Berufsabschlusses oder einer Teilqualifikation möglich.
- Welche Unternehmensgröße liegt vor? Denn je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderleistungen.
Berufliche Weiterbildung über die QCG-Förderung
Online Marketing Manager/in

Online Marketing Manager/in
Schwerpunkt Social Media

Online Marketing Manager/in
Schwerpunkt E-Commerce

Social Media Manager/in
Schwerpunkt Content Creation

Digital Content Creator/in

geförderte weiterbildung in 3 schritten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Lehrgangswahl für Ihre Mitarbeitenden und rund um das Qualifizierungschancengesetz Social Media und Online Marketing zur Verfügung. Auch beim Ausfüllen des Antrags für die Agentur für Arbeit sind wir gern behilflich.
Stellen Sie den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung. Je nachdem, wie viele Mitarbeitenden an derselben Weiterbildung teilnehmen sollen, können Sie als Arbeitgeber/in auch einen Sammelantrag bei Ihrer örtlichen Bundesagentur für Arbeit stellen. Diese prüft jede Antragstellung individuell und entscheidet über die Bewilligung sowie Höhe der Förderung
Treffen alle Voraussetzungen zu, können die Weiterbildungskosten anteilig bzw. vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden und Sie erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Kontaktieren Sie uns, sobald Sie die Bewilligung von der Agentur für Arbeit erhalten haben. Wir leiten die Anmeldung für die QCG-geförderte, berufliche Weiterbildung in die Wege und ermöglichen Ihren Marketing Mitarbeiter/innen einen schnellen und angenehmen Start. Mit dem Teilzeitmodell lernen Ihre Mitarbeitenden online und flexibel neben dem Beruf.
Ihr kostenloses Infopaket
FaQ rund um das Qualifizierungschancengesetz
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Dieses Gesetz gehört zur „Qualifizierungsoffensive“ und wurde zum 1. Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet. Es ist zentraler Bestandteil der modernen Arbeitsmarktpolitik und reagiert mit Weiterbildungsförderung auf den zunehmenden Strukturwandel in der Arbeitswelt, der besonders durch die Digitalisierung und technologische Entwicklungen verursacht wird.
Unternehmen können Fördermittel beantragen, um ihre Mitarbeitenden durch Maßnahmen wie berufliche Qualifizierung, Weiterbildung und Umschulung zu unterstützen. Die Höhe der Förderung und Zuschüsse hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Besonders attraktiv ist das Gesetz für Branchen, die vom Fachkräftemangel betroffen sind – etwa Pflege, IT oder Handwerk.
Was sind die Ziele des Qualifizierungschancengesetz Social Media und Marketing?
Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor komplexen Herausforderungen: Der digitale Wandel verändert Berufsbilder kontinuierlich und besonders in Marketing, Social Media und E-Commerce fehlen qualifizierte Fachkräfte. Das Qualifizierungschancengesetz setzt hier an und verfolgt mehrere Ziele:
- Kleine Unternehmen stärken: Die finanziellen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit kommen besonders KMU zugute, um die Marketing Mitarbeitenden weiterbilden zu können.
- Arbeitgeber/innen entlasten: Die Förderung reduziert Weiterbildungskosten und erleichtert die strategische Personalentwicklung und -qualifizierung.
- Qualifikationen erhalten und ausbauen: Durch geförderte Qualifizierungsmaßnahmen können Beschäftigte neue Kompetenzen erwerben und ihre Qualifikation an aktuelle Anforderungen anpassen.
- Zukunft der Arbeitnehmer/innen sichern: Weiterbildungen verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die langfristige Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen.
Wie kann ich die QCG-Förderung beantragen?
Melden Sie sich bei uns! Wir haben schon viele Arbeitgeber/innen zum Qualifizierungschancengesetz beraten und unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des QCG-Antrages. Nachdem Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht haben, überprüft diese, ob Ihr Unternehmen die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, können Ihre Mitarbeitenden mit der geförderten Bildungsmaßnahme an unserer Akademie loslegen.
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