In der Corona-Pandemie sind die Bedingungen für berufliche Weiterbildung günstig. Denn der Staat unterstützt Beschäftigte und Arbeitgeber mit großzügiger Förderung. Und dank Lockdown und Kurzarbeit haben Sie jetzt Zeit, nach vorne zu schauen: Wo soll es in Zukunft für Sie als Arbeitnehmer oder für Ihr Unternehmen hingehen? Machen Sie die Corona-Krise zur Corona-Chance! Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um eine berufliche Weiterbildung fördern zu lassen.
„Corona hat unser Unternehmen und meine persönliche Karriere richtig vorangebracht.“ Wäre es nicht toll, wenn Sie das in der Rückschau sagen könnten? Es lohnt sich, in dieser schwierigen Zeit den Blick aufs Positive zu richten. Wer von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen ist, gewinnt auf der anderen Seite etwas sehr Wertvolles: Zeit zur Weiterentwicklung. Corona-Krise kann deshalb auch heißen: Raus aus dem Hamsterrad! Kopf frei machen für den Blick in die Zukunft der Arbeit! Wie sind meine Berufsaussichten langfristig? Wohin kann ich mich weiterentwickeln? Welche Kompetenzen brauche ich, um die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern? Jetzt ist die beste Zeit, um diese Fragen zu stellen – und mit gezielter beruflicher Weiterbildung Antworten zu geben.
Zumal die Corona-Krise den tiefgreifenden Strukturwandel, in dem sich die Arbeitswelt durch die Digitalisierung befindet, massiv beschleunigt. Sie kennen das aus Ihrem Berufsalltag: Wo Kontaktbeschränkungen persönliche Treffen erschweren, wird digitales Arbeiten zur Regel. Tätigkeiten verändern sich, neue Kompetenzen sind gefragt, und langfristig werden sogar neue Berufe entstehen. Deshalb gilt es jetzt, mit den richtigen Maßnahmen am Ball zu bleiben und sich den Veränderungen anzupassen. Weiterbildung ist die beste Möglichkeit, sich vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Und wenn Ihr Job bereits bedroht ist oder Sie schon arbeitslos sind, können Sie mit beruflicher Qualifizierung neue Wege einschlagen.
Besonders vielversprechend sind Weiterbildungen im digitalen Marketing. Das Onlinegeschäft boomt nicht erst seit der Corona-Pandemie, und dieser Trend wird sich in Zukunft weiter verstärken. Deshalb sind gut ausgebildete Social Media Manager, Online Marketing Manager oder E-Commerce Manager bei den Unternehmen begehrt. Und Ihnen als Arbeitnehmer bieten diese Berufe mit Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten attraktive Bedingungen.
Auch als Arbeitgeber können Sie durch die gezielte Weiterbildung Ihrer Beschäftigten viel gewinnen: Mit qualifizierten Mitarbeitern machen Sie Ihren Betrieb fit für die digitalisierte Wirtschaftswelt von morgen, sichern Ihre Wettbewerbsfähigkeit im Strukturwandel und beugen Fachkräftemangel vor.
Auch in finanzieller Hinsicht ist der Zeitpunkt günstig für berufliche Weiterbildung. In den letzten Jahren hat die Politik die Bedingungen für die Weiterbildungsförderung verbessert. Im Frühjahr 2020 wurde das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ beschlossen. Bitte was? Der kürzere Name bringt es auf den Punkt: Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich auf die Arbeitswelt der Zukunft vorzubereiten und ihre Kompetenzen und Qualifikationen an neue Herausforderungen anzupassen. Es baut auf den Regelungen des sogenannten „Qualifizierungschancengesetzes“ auf, mit dem die Weiterbildungsförderung bereits 2019 ausgebaut wurde.
Und wie profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber nun von der staatlichen Förderung für berufliche Weiterbildung? Unternehmen, die eine Qualifizierung für größere Teile ihrer Belegschaft anstreben, bekommen jetzt höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt während der Maßnahme. So werden zum Beispiel Weiterbildungen in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern mit bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent des Lohns gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern erhalten immerhin jeweils 50 Prozent Zuschuss zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt.
Zudem wurden Antragsverfahren vereinfacht und Zugangsbedingungen zur Förderung erleichtert. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit. Und wer einen Berufsabschluss durch Weiterbildung nachholen will, hat ebenfalls einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch darauf, dass die Maßnahme gefördert wird.
Besonders hilfreich in der Corona-Krise sind die Angebote für Unternehmen zur Finanzierung einer Weiterbildung in Kurzarbeit. Ihre Mitarbeiter bekommen während der Maßnahme weiterhin Kurzarbeitergeld. Und unter bestimmten Voraussetzungen können sich Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2023 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstatten lassen, wenn sich ihre Angestellten in Kurzarbeit weiterbilden. Die Qualifizierungsmaßnahme kann auch fortgesetzt werden, wenn sie vor der Kurzarbeit begonnen wurde oder nach der Kurzarbeit endet.
Tipp: Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website ausführliche Informationen zur Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer und Unternehmen zusammengestellt.
Sie möchten gleich durchstarten und eine Weiterbildungsförderung beantragen? Im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit können Sie nach geeigneten Angeboten suchen. Auch die Kurse der Social Media Akademie zum Online-Marketing sind dort gelistet. Wir unterstützen Sie gern dabei, die richtige Weiterbildung auszuwählen, und beantworten all Ihre Fragen. Rufen Sie uns an unter 0621 180695210 oder schreiben Sie eine E-Mail an beratung@socialmediaakademie.de!
Tipp: Welche Voraussetzungen Sie für eine Weiterbildungsförderung erfüllen sollten und welche Kosten das Arbeitsamt übernimmt, erfahren Sie in unserem Artikel "Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt?"
Vor Beginn einer Weiterbildung sollten Arbeitnehmer mit ihrer Agentur für Arbeit bzw. ihrem Jobcenter sprechen. Die Beratung ist Voraussetzung für eine Förderung der Maßnahme. Wenden Sie sich für die Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0800 4555500 (Montag–Freitag 8–18 Uhr, gebührenfrei) an die Agentur oder nutzen Sie das Onlineformular. Sofern Sie Anspruch auf Übernahme der Lehrgangskosten haben, bekommen Sie einen Bildungsgutschein, den Sie bei zugelassenen Bildungseinrichtungen wie der Social Media Akademie einlösen können.
Auch als Arbeitgeber sollten Sie zunächst einen Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit vereinbaren und klären, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen infrage kommen. Sie erreichen den Arbeitgeberservice Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4555520 oder über das Onlineformular.