
Den Wiedereinstieg als Chance nutzen: Weiterbildungen können den Karriereeinstieg erleichtern und sind über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz mitunter bis zu 100 % förderfähig.
Fristen und Rechte kennen: Melden Sie Ihre Rückkehr fristgerecht (in der Regel 7 Wochen vor Ende der Elternzeit) an. Kennen Sie Ihre Rechte – dazu zählen eine gleichwertige Stelle sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeit.
Familie und Beruf frühzeitig organisieren: Eine rechtzeitige Planung von Kinderbetreuung, Arbeitszeit und Abstimmung mit dem Arbeitgeber erleichtert den Wiedereinstieg deutlich.
Berufliche Karriere und Kind – geht das? Mit der richtigen Planung und Unterstützung gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit, für Männer wie für Frauen. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie nach der Elternzeit haben.
Veränderungen nach der Elternzeit
Keine Frage: Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase im Leben eines jeden Elternteils, in der Sie sich ganz der Familie widmen können. Doch irgendwann endet dieser Zeitraum und die Rückkehr aus der Elternzeit steht bevor. Der Übergang von der Elternzeit zum erneuten Start in den Job kann mit verschiedenen Problemen verbunden sein.
Einige dieser Herausforderungen sind:
- Veränderte Prioritäten: Während der Elternzeit haben sich vielleicht Ihre Prioritäten verschoben. Der Fokus liegt jetzt auf der Familie und der Wiedereinstieg in den Job erfordert eine Anpassung an Ihre familiären Anforderungen.
- Fehlende Selbstsicherheit: Wenn Sie sich nach einer längeren Auszeit unsicher fühlen, ob Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse immer noch auf dem neuesten Stand sind und ob Sie den Anforderungen im Job gerecht werden können, dann sind Sie damit nicht allein.
- Zeitmanagement und Kinderbetreuung: Die Organisation der Kinderbetreuung und die Balance zwischen Arbeit und Familie können in den ersten Wochen oder Monaten nach der Rückkehr eine Herausforderung darstellen.
- Umgang mit Kolleg/innen: Als Rückkehrer/in müssen Sie möglicherweise das Vertrauen Ihrer Kolleg/innen und Vorgesetzten wieder gewinnen, insbesondere wenn es während der Elternzeit Änderungen im Team oder in der Unternehmensstruktur gab.
- Flexibilität im Job: Einige Arbeitgeber/innen bieten flexible Arbeitszeitmodelle an (z. B. ortsunabhängig Arbeiten oder Homeoffice), um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Allerdings ist nicht jeder Job für Flexibilität geeignet, was den Übergang schwieriger machen kann.
- Berufliche Neuorientierung: Manche Eltern nutzen die Elternzeit, um über ihre berufliche Laufbahn nachzudenken. Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, dann kann der Wiedereinstieg mit Fragen zur beruflichen Neuorientierung oder Veränderung des Karrierepfads einhergehen.
- Rückkehr in Vollzeit: Kehren Sie Vollzeit in Ihren Job zurück, kann die Umstellung auf längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung herausfordernd sein, insbesondere wenn die Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder neu organisiert werden muss.
- Mangelnde Unterstützung: Einige Eltern fühlen sich möglicherweise vom Unternehmen nicht ausreichend unterstützt, sei es in Bezug auf flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung oder andere Bedürfnisse nach der Rückkehr.
- Gefühl der Trennung von der Familie: Nach der intensiven Zeit in der Elternschaft kann der Wiedereinstieg in den Job dazu führen, dass Sie sich von Ihren Kindern getrennt fühlen. Das kann eine emotionale Herausforderung darstellen.
- Einschränkungen durch Gesetze und Betriebsvereinbarungen: Manche Unternehmen oder Institutionen haben interne Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen, die den Wiedereinstieg von Eltern nach der Elternzeit einschränken oder bestimmte Bedingungen festlegen, die beachtet werden müssen.Natürlich sind nicht alle Eltern mit denselben Problemen konfrontiert und die Erfahrungen variieren individuell. Die Lösung dieser Herausforderungen erfordert aber oft eine Kombination aus Unterstützung durch die Arbeitgeber/innen, offener Kommunikation, Selbstreflexion und möglicherweise der Bereitschaft von beiden Seiten, sich auf neue Möglichkeiten und Veränderungen einzulassen.
Gedanken bei einer Rückkehr nach Elternzeit
Sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin gilt für Frauen der Mutterschutz. Danach beginnt, insofern Sie das beantragt haben, die Elternzeit.
Ein paar Frauen nehmen keine Elternzeit und kehren sofort nach dem Mutterschutz in den Beruf zurück. Das kann einige Vorteile mit sich bringen: Sie verlieren nicht den Anschluss und bleiben beruflich im Thema. Außerdem haben sie keine oder kaum finanzielle Einbußen.
Doch die meisten Mütter beantragen für die Zeit nach der Geburt des Kindes mehrere Monate Elternzeit. Zwar gibt es auch immer mehr Männer, die dies in Anspruch nehmen, doch nach wie vor sind es vor allem Frauen: Im Jahr 2024 waren fast ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter sechs Jahren ist, in Elternzeit, während unter den Vätern nur 1,8 % diese Möglichkeit nutzten. Die Elternzeit dauert in der Regel zwischen zwölf und 24 Monaten.
Eine lange Zeit, in der sich in der Berufswelt vieles verändern kann. Um nach der Pause in den Job zurückzukehren, gibt es verschiedene Herausforderungen, denen Sie begegnen. Stellen Sie sich daher frühzeitig folgende Fragen:
- Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?
- Wie steht es um meine finanzielle Lage?
- Kann ich die Kinderbetreuung gewährleisten?
- Will ich zurück in meinen alten Beruf?
- Reicht mein Wissen aus, um in meinen Beruf zurückzukehren?

Möglichkeiten zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Um nach der Elternzeit in das Arbeitsleben zurückzukehren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die für Sie in Frage kommen können.
- Sie steigen in Ihren bisherigen Beruf ein: Ob als Teilzeit- oder als Vollzeitjob, am besten sprechen Sie schon vor der Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber darüber, wie Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Gegebenenfalls lässt Ihr Arbeitgeber Sie auch ortsunabhängig arbeiten (z. B. im Homeoffice).
- Sie bilden sich weiter und übernehmen neue Aufgaben: Mit einer Weiterbildung in Elternzeit können Sie künftig neue Aufgaben übernehmen und sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Lassen Sie in diesem Zuge in einem Beratungsgespräch mit Ihrer örtlichenBundesagentur für Arbeit prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für einen AZAV Bildungsgutschein erfüllen. Ebenso können Sie Ihren Arbeitgeber bitten, eine geförderte Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz in Betracht zu ziehen. Ob Bildungsgutschein oder QCG – beides kann die finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildungskosten bis zu 100% ermöglichen.
- Sie wagen einen beruflichen Neuanfang: Mit einer Weiterbildung können Sie auch ganz neue berufliche Wege finden und statt bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber auch nach einer neuen Stelle suchen.
- Sie machen sich selbstständig: Statt einem klassischen Wiedereinstieg können Sie sich beispielsweise als Social Media Manager selbstständig machen. Auch dabei kann eine Fortbildung eine gute Basis für den beruflichen Erfolg legen.
Rechte und Pflichten bei der Rückkehr nach der Elternzeit
Folgende gesetzliche Ansprüche und Pflichten gelten für Angestellte sowie Arbeitgeber/innen:
- Kündigungsschutz: Während der Elternzeit sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Dieser besondere Schutz endet mit dem Ablauf Ihrer Elternzeit.
- Anspruch auf eine gleichwertige Stelle: Sie haben das Recht, zu den gleichen vertraglichen Bedingungen (Gehalt, Wochenstunden) wie vor der Pause weiterbeschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber darf Sie auf einen vergleichbaren Posten versetzen, aber finanziell oder inhaltlich nicht schlechterstellen.
- Gleichbehandlung: Arbeitgeber/innen dürfen Eltern nicht benachteiligen oder schlechter behandeln, nur weil sie Elternzeit in Anspruch genommen haben. Jegliche Form von Diskriminierung ist unzulässig.
- Rechtzeitige Ankündigung: Damit das Unternehmen planen kann, müssen Sie das Ende Ihrer Elternzeit, und damit Ihre Rückkehr, innerhalb der gesetzlichen Fristen (i. d. R. 7 Wochen vor Ablauf) schriftlich mitteilen.
- Arbeitszeitregelungen einhalten: Nach der Rückkehr gilt wieder Ihr Arbeitsvertrag. Sie müssen die festgelegten Arbeitszeiten einhalten, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine Änderung vereinbart.

Beispiel: Markus war 10 Monate in Elternzeit. Da er vor der Geburt Vollzeit gearbeitet hat, kehrt er nun vereinbarungsgemäß auf seine Vollzeitstelle zurück und nimmt seine vertraglichen Pflichten wie gewohnt wieder auf.
Rückkehr zum alten Arbeitsplatz: Teilzeitanspruch und Flexibilität
Der Teilzeitanspruch nach der Elternzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Arbeitgeber/innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Teilzeitwunsch ernsthaft zu prüfen und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu gewähren (sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeitende hat und Sie länger als 6 Monate dort arbeiten).
Beispiel für den Regelfall: Laura war nach der Geburt ihres Kindes 12 Monate in Elternzeit und möchte nun in Teilzeit zurückkehren. Sie teilt ihrer Arbeitgeberin den Wunsch nach einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Beginn) schriftlich mit. Da keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, wird der Vertrag angepasst.
In der Praxis gibt es allerdings seltene Situationen, in denen eine Teilzeitbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar ist, weil wesentliche betriebliche Belange entgegenstehen.
Beispiel für Ausnahmen: Maria möchte nach ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, führt jedoch als Teamleiterin ein Projekt, das zwingend eine durchgehende Erreichbarkeit erfordert. Da Führung in Teilzeit heute jedoch über Modelle wie Jobsharing oder mobiles Arbeiten oft machbar ist, darf der Arbeitgeber nicht pauschal ablehnen. Er muss nachweislich begründen, warum das Konzept in diesem speziellen Fall den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen würde.
Das A und O: Vorbereitung auf die Rückkehr in die Arbeitswelt
Bereiten Sie die Rückkehr aus der Elternzeit gut vor. Das ist einer der wichtigsten Aspekte, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise auch, dass Sie sich über Veränderungen im Unternehmen und mögliche Anpassungen im Berufsalltag informieren. Suchen Sie frühzeitig das offene Gespräch mit Ihren Vorgesetzten über beidseitige Erwartungen, flexible bzw. verkürzte Arbeitszeiten und eine eventuelle geförderte Weiterbildung.
Beispiel: Julia plant ihre Rückkehr aus der Elternzeit und spricht mit ihrem Vorgesetzten über ihre zukünftige Rolle im Team. Sie klärt auch die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Unterstützung durch die Arbeitgeber/in checken
Einige Arbeitgeber/innen bieten Programme und Unterstützung für die Rückkehr aus der Elternzeit an, um den Übergang zu erleichtern. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit, Mentoring-Programme oder Unternehmensangebote für Kinderbetreuung. Informieren Sie sich nach solchen Möglichkeiten und nehmen Sie diese aktiv in Anspruch.
Beispiel: Der Arbeitgeber von Max bietet ein flexibles Arbeitszeitmodell an, das es ihm ermöglicht, von zu Hause aus zu arbeiten, um sich besser um sein Kind kümmern zu können.
Die Rückkehr aus der Elternzeit bietet echte Chancen
Die Rückkehr aus der Elternzeit kann sowohl für Eltern und Erziehungsberechtigte als auch für die Arbeitgeber/in Herausforderungen mit sich bringen. Für die Eltern bedeutet es oft, den Spagat zwischen Beruf und Familie zu meistern. Gleichzeitig bietet die Rückkehr auch Chancen, die Karriere fortzusetzen und Herausforderungen anzunehmen: Beispielsweise können Sie Ihr Marketing-Know-how mit unserer KI Marketing Manager Weiterbildung erweitern und danach neue berufliche Aufgaben übernehmen:

Die Rückkehr aus der Elternzeit ist in jedem Fall ein bedeutender Schritt für beide Seiten, sowohl für die Eltern als auch für die Unternehmen. Klare Rechte und Pflichten helfen aber dabei, dass der Übergang möglichst reibungslos verläuft.
Tipps für den beruflichen Neuanfang nach der Elternzeit
Die Elternzeit ist für viele Mütter und Väter ein Wendepunkt, um die bisherige Karriere zu hinterfragen. Wenn Sie die Rückkehr für einen echten Neustart nutzen möchten, helfen Ihnen diese drei Schritte:
- Priorität auf Flexibilität setzen: Suchen Sie gezielt nach zukunftssicheren Branchen. Gerade digitale Berufe (z. B. im Online-Marketing, E-Commerce oder IT-Projektmanagement) bieten oft die nötige Flexibilität durch Homeoffice und freie Zeiteinteilung, die den Familienalltag massiv erleichtert.
- Wissenslücken gezielt schließen: Wenn Sie die Branche wechseln oder nach einer längeren Pause up to date sein wollen, sind praxisnahe Online-Weiterbildungen der beste Hebel. Sie zeigen potenziellen Arbeitgeber/innen Eigeninitiative und dass Ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand ist.
- Netzwerke reaktivieren: Warten Sie nicht auf Stellenausschreibungen. Aktualisieren Sie Ihre Profile auf LinkedIn oder Xing und sprechen Sie ehemalige Kolleg/innen oder Kontakte direkt an. Viele Jobs werden über den verdeckten Arbeitsmarkt vergeben.
Ein Neuanfang erfordert Mut, aber die Elternzeit bietet die perfekte Atempause, um die Weichen für eine Karriere zu stellen, die wirklich zu Ihrem Leben mit Kind passt.
Fazit: Offene Kommunikation hilft
Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf enorm. Bedenken Sie jedoch: Wer nach der Elternzeit dauerhaft in klassische Teilzeit wechselt, hat später keinen automatischen Anspruch darauf, die Stunden wieder auf Vollzeit aufzustocken. Eine clevere Alternative ist hier die sogenannte Brückenteilzeit, bei der die Reduzierung von vornherein zeitlich befristet wird. Informieren Sie sich daher möglichst frühzeitig über Ihre Optionen.
Eine offene Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme sind entscheidend für eine erfolgreiche Rückkehr in den Job. Arbeitgeber/innen können durch flexible Unterstützungsangebote dazu beitragen, den Wiedereinstieg für Eltern zu erleichtern, und profitieren in Zeiten des Fachkräftemangels langfristig von motivierten, loyalen und engagierten Mitarbeiter/innen.
FAQ: Rückkehr nach der Elternzeit
Kann ich nach der Elternzeit an meinem bisherigen Arbeitsplatz wieder tätig werden?
Sie haben Anspruch auf eine gleichwertige Beschäftigung zu den gleichen vertraglichen Bedingungen (Gehalt, Arbeitszeit) wie vor der Pause. Das bedeutet: Sie kehren entweder auf Ihre exakte alte Stelle zurück oder erhalten eine Position, die Ihren Qualifikationen und Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entspricht.
Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?
Nein. Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und endet mit deren Ablauf.
Habe ich ein Recht auf Teilzeit nach der Elternzeit?
Ja, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Sie müssen den Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor dem gewünschten Start schriftlich einreichen. Der Arbeitgeber darf den Wunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Wie lange habe ich Anspruch auf meinen Arbeitsplatz nach Elternzeit?
Dauerhaft. Sie haben direkt nach der Elternzeit Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu denselben vertraglichen Bedingungen (Gehalt, Stunden). Sie müssen nicht exakt dieselbe Stelle zurückbekommen, aber eine absolut gleichwertige.
Kann mein Arbeitgeber mir nach der Elternzeit kündigen?
Ja. Der Sonderkündigungsschutz endet mit dem letzten Tag der Elternzeit. Danach gilt wieder der normale Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber kann Ihnen kündigen, braucht dafür aber einen rechtlich zulässigen Grund (z. B. betriebsbedingt).
Kann ich während der Elternzeit eine Umschulung machen?
Ja, das ist absolut zulässig. Da Sie in Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, können Sie diese Zeit problemlos für eine Umschulung, Weiterbildung oder ein Fernstudium nutzen.
Quellen dieses Blogbeitrags:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stichwort: Elternzeit - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stichwort: Brückenteilzeit - Statistisches Bundesamt
Anteil von Müttern und Vätern in Elternzeit
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