In Brandenburg werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen bis zu 60 % gefördert. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 500 € und maximal 3.000 € pro Antrag. Ihr Erstwohnsitz muss in Brandenburg liegen.
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Bildungsscheck BrandenburgIn Mecklenburg-Vorpommern werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen bis zur Hälfte gefördert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 3.000 €. Ihr Wohn- bzw. Arbeitssitz muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
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Bildungsscheck MVIn Nordrhein-Westfalen wird zwischen einem individuellen und einem betrieblichen Bildungsscheck unterschieden. Für beide gilt, dass die Kosten für berufliche Weiterbildungen bis zur Hälfte gefördert werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 500 €. Zudem muss der Wohn- bzw. Arbeitssitz in NRW liegen.
Für einen individuellen Scheck darf das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 40.000 € (bei Alleinstehenden) betragen.
Für einen betrieblichen Scheck gilt, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr als 50 Vollzeitangestellte haben darf. Außerdem kann ein Unternehmen höchstens 10 Schecks pro Kalenderjahr erhalten.
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Bildungsscheck NRW.
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