Bildungsscheck

für kleine & mittelständische Unternehmen
In 5 Schritten Bildungsscheck beantragen
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Wie erhalte ich einen Bildungsscheck?

Sie arbeiten in einem kleinen oder mittelständigen Unternehmen? Sie sind in der Elternzeit und möchten danach in Ihren Beruf zurückkehren? Vielleicht befinden Sie sich in einer Krankheitsphase? In einigen Bundesländer vergibt der Europäische Sozialfonds einen Bildungsscheck, der Mitarbeitern kleiner und mittelständischer Betriebe berufliche Weiterbildungen ermöglicht.

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter aktuell beschäftigt, ein Berufsrückkehrer nach der Elternzeit oder in einer Krankheitsphase ist, werden die Kosten anteilig übernommen. Das bedeutet, der Bildungsscheck stellt eine begrenzte finanzielle Unterstützung dar und deckt nicht alle Kosten für eine Weiterbildung ab.

Anhand fünf einfacher Schritte erklären wir Ihnen, wie Sie einen Bildungsscheck beantragen können:

So einfach geht's

1
Weiterbildung wählen
Suchen Sie sich auf unserer Webseite diejenige Weiterbildung aus, die zu Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung passt. Bei uns können Sie zwischen einer Weiterbildung im Bereich Online Marketing, Social Media, Digital Sales oder E-Commerce wählen.
2
Persönliche Beratung
Unser Beratungsteam hilft Ihnen, Ihren persönlichen Karriereplan zu entwickeln.
3
Förderberatungsstelle
Über die Förderungsberatungsstelle Ihres Bundeslandes finden Sie Ihren zuständigen Förderberater. Sprechen Sie mit ihm über die geplante Weiterbildung. Dies muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen, da sonst der Bildungsscheck nicht eingelöst werden kann.
4
Arbeitgeber einbeziehen
Beziehen Sie Ihren Arbeitgeber mit ein und erklären Sie ihm, welche Vorteile eine geförderte Weiterbildung hat:
  • Finanzielle Unterstützung: Die Weiterbildungskosten werden anteilig abgedeckt.
  • Einfache Beantragung: Wenn Sie einen Bildungsscheck beantragen, kann der Antrag online oder bei einer Beratungsstelle eingereicht werden.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Dank der Weiterbildung verbessern Sie Ihre beruflichen Kompetenzen und sind in Ihrem Beruf noch erfolgreicher.
5
Start der Weiterbildung
Wenn Ihnen die Zusage der Förderungsberatungsstelle vorliegt, reichen Sie den Bildungsscheck bei uns ein. Danach können Sie Ihre geförderte Weiterbildung an der Social Media Akademie beginnen.

Infopaket

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Bundeslandspezifische Förderung

Nicht überall in Deutschland gibt es den Bildungsscheck als Förderungsmöglichkeit. Einige Bundesländer bieten ähnliche Programme an, deren Geltungsbereich und Umfang sich zum Teil überschneiden – jedoch in Bezug auf einige Punkte auch deutlich voneinander abweichen. Nachfolgend haben wir eine Übersicht einiger Bundesländer für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität. Verbindliche Informationen über die Regelungen in Ihrem Bundesland erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle.

Bildungsscheck in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und NRW

In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen gibt es den Bildungsscheck. Die geltenden Regelungen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite in den FAQs. 
Zu den FAQs

Bildungsscheck in Bremen und Thüringen

Der Bremer Weiterbildungsscheck fördert bis zu 50 % der Weiterbildungskosten. maximal jedoch 500 € pro Scheck. Die Förderung gilt für Beschäftigte aus Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, deren Wohnort und Betriebsstätte sich in Bremen befinden. Pro Kalenderjahr hat ein Unternehmen Anspruch auf höchstens vier Weiterbildungsschecks. Das Jahreseinkommen derjenigen Person, für die der Scheck gedacht ist, darf nicht über 25.600 € (bei gemeinsam veranlagten Paaren 51.200 €) liegen. 
Mehr Informationen finden Sie hier: Weiterbildungsscheck Bremen. Achtung: Der Bremer Weiterbildungsscheck steht laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht mehr zur Verfügung. Eine Anschlussförderung ist jedoch in Planung.
In Thüringen beträgt der Zuschuss durch den Weiterbildungsscheck maximal 1.000 €. Arbeitnehmer können ihn erhalten, wenn sich ihr Arbeitsort innerhalb des Bundeslandes befindet. Pro Jahr darf höchstens ein Scheck beantragt werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die 55.000 €-Grenze nicht übersteigen. Bei gemeinsam Veranlagten gilt eine Obergrenze von 110.000 €.
Mehr Informationen finden Sie hier: Weiterbildungsscheck Thüringen

Bildungsscheck in Schleswig-Holstein und Hamburg

Der Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein fördert bis zu 40 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 1.500 €. Im Umkehrschluss müssen Arbeitgeber demnach für mindestens 60 % der Kosten aufkommen. Bei Erwerbstätigen im Arbeitsverhältnis muss sich die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein befinden.
Mehr Informationen finden Sie hier: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten. Die Obergrenze liegt bei 750 €. Er richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in Hamburg leben und in einem kleinen/mittleren Unternehmen (mit bis zu 249 Mitarbeitern) innerhalb von Hamburg arbeiten. Eine Ausnahme stellen Beschäftigte im Handwerk dar: Diese können bis zu 75 % (maximal 1.000 €) gefördert werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: Weiterbildungsbonus Hamburg

Bildungsscheck in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es den Qualifizierungsscheck (kurz: QualiScheck), welcher die beruflichen Weiterbildungskosten bis zu 60 % - maximal jedoch bis zu 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr - erstattet. Gefördert werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
Mehr Informationen finden Sie hier: QualiScheck Rheinland-Pfalz

FAQ Bildungsscheck

Bildungsscheck Brandenburg: Welche Regelungen gelten?

In Brandenburg werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen bis zu 60 % gefördert. Die Förderungshöhe liegt bei mindestens 500 € und maximal 3.000 € pro Antrag. Möchten Sie einen Bildungsscheck beantragen, muss Ihr Erstwohnsitz in Brandenburg liegen. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://service.brandenburg.de/service/de/aktuelles/detail/~01-02-2023-foerderung-bildungsscheck-und-mehr#

Bildungsscheck MV: Welche Regelungen gelten?

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen bis zu 50 % gefördert. Die maximale Förderung liegt bei 3.000 €. Um einen Bildungsscheck beantragen zu können, muss der Wohn- bzw. Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks-unternehmen-mv.php

Bildungsscheck NRW: Welche Regelungen gelten?

In Nordrhein-Westfalen wird zwischen einem individuellen und einem betrieblichen Bildungsscheck unterschieden. Für beide gilt, dass die Kosten für berufliche Weiterbildungen bis zu 50 % gefördert werden können - maximal jedoch bis zu 500 €. Zudem muss der Wohn- bzw. Arbeitssitz in NRW liegen. 

Für einen individuellen Scheck darf das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 40.000 € bei Alleinstehenden und maximal 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung betragen. Pro Jahr kann höchstens ein Bildungsscheck pro Person geltend gemacht werden. Für einen betrieblichen Scheck gilt, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr als 50 Vollzeitangestellte haben darf. Außerdem kann ein Unternehmen höchstens 10 Schecks pro Kalenderjahr erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck

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Michael Klamerski

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