Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt: Voraussetzungen und Möglichkeiten

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Förderfähige Zielgruppen: Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Kurzarbeiter und Berufsrückkehrer mit mindestens vier Jahren an- oder ungelernter Tätigkeit.

Kostenübernahme durch Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen neben den Weiterbildungskosten auch Fahrt-, Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten.

Hohe Vermittlungsquote: 82 % der Absolventen der Social Media Akademie finden nach Abschluss ihrer Weiterbildung eine neue Anstellung, was die Wirksamkeit der Lehrgänge unterstreicht.


Ob arbeitssuchend oder angestellt – in beiden Fällen gibt es die Möglichkeit einer bezahlten Weiterbildung durch das Arbeitsamt. Doch um Ihre Chancen auf eine Förderung zu steigern, lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Welche konkreten Voraussetzungen müssen Sie (und ggf. Ihr Arbeitgeber) erfüllen? Welche Weiterbildungen zahlt das Arbeitsamt tatsächlich – und welche nicht? Das erfahren Sie hier im Überblick.

Wann zahlt das Arbeitsamt eine Umschulung?

Menschen in ein Arbeitsverhältnis vermitteln und sie langfristig dort halten – das ist eines der Hauptziele der Bundesagentur für Arbeit. Das Arbeitsamt fördert berufliche Weiterbildungen, denn sie sind sehr effiziente Mittel, um:

  • schneller eine Anstellung zu finden, wenn man derzeit arbeitslos ist.
  • die Weiterbeschäftigung im einem Job sicherzustellen, den man derzeit ausübt.
  • die Rückkehr in den Job zu erleichtern (z.B. nach längerer Krankheit).

Wichtig zu wissen: Ein Recht auf eine Förderung durch das Arbeitsamt gibt es nicht. Doch die gute Nachricht ist: Wenn Sie eine der obigen Voraussetzungen erfüllen, stehen die Chancen gut, dass das Arbeitsamt Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanziell fördert!

Welche Personen werden gefördert?

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende: Wenn die neue Qualifizierung die Chancen auf den Erwerb einer Neuanstellung verbessert, ist eine Übernahme der Kosten sehr wahrscheinlich. In der Regel beträgt die Förderung dann die kompletten Lehrgangskosten.
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht oder in Kurzarbeit: Wenn eine Weiterbildung verhindern kann, dass jemand arbeitslos wird, stehen die Chancen ebenfalls gut. Auch dann, wenn der bisherige Job etwa aufgrund psychischer Probleme nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Berufsrückkehr nach Krankheit oder Wiedereinstieg nach Elternzeit: Wer in seinem Berufsleben mindestens vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichtet hat und in den Beruf einsteigen oder zurückkehren will, kann eine Förderung beantragen.
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Lehrgänge für Arbeitssuchende
Förderfähig mit Bildungsgutschein, anerkanntes Abschlusszertifikat, Video-Bewerbungstraining
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Frau in dunkelblauer Bluse sitzt an einem Schreibtisch mit geöffnetem Laptop vor sich.

Welche Weiterbildungen zahlt das Arbeitsamt?

Förderfähig über die Bundesagentur für Arbeit sind “zertifizierte” Weiterbildungen. Was das konkret bedeutet, ist im Sozialgesetzbuch (§ 179) geregelt. Demnach muss eine zertifizierte Weiterbildung:

  • in ihrer Gestaltung der Inhalte, Methoden und Materialien erfolgversprechend sein.
  • die räumlichen, personellen und technischen Teilnahmebedingungen angemessen sein.
  • die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen.

Die dazugehörige Prüfung, Zulassung und Qualitätssicherung übernimmt die sogenannte AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für Institute, Bildungsträger und Weiterbildungen.

Bonustipp: Nutzen Sie das nationale Onlineportal „mein NOW”. Dort ist eine Vielzahl der zertifizierten Weiterbildungen gelistet. Darunter auch die Angebote der Social Media Akademie:

Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt - In dieser Tabelle sind verschiedene Förderprogramme der Arbeitsagentur aufgelistet, die für eine berufliche Weiterbildung gelten. Dazu zählen Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Kurzarbeit, Weiterbildungsprämie, Zukunftsstarter.
Diese Grafik beschreibt einige Möglichkeiten, wie berufliche Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden können.

Weitere Angebote, die nicht vom Arbeitsamt kommen

Auch folgende Angebote außerhalb denen der Agentur für Arbeit können für Fördermöglichkeiten infrage kommen:

  • Aufstiegs BAföG
  • Aufstiegsstipendium
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungsprämie
  • Bildungsscheck
  • Bildungsurlaub

Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt?

Sind die Voraussetzungen erfüllt und hat das Arbeitsamt einer Förderung zugestimmt, geht es an die Kostenübernahme für Ihre berufliche Weiterbildung. Je nach Bildungsmaßnahme und individueller Situation kann zu den Förderleistungen folgendes zählen:

  • Teilnahmegebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Kosten für Verpflegung
  • Kosten für eine Kinderbetreuung
  • Prüfungsgebühren
  • Arbeitsentgelt (für Arbeitgeber)

Gut zu wissen: Im Rahmen einer Arbeitslosigkeit läuft das Arbeitslosengeld I (ALG I) ganz normal weiter, sofern die Weiterbildung bewilligt ist und die Teilnahme ordnungsgemäß (ohne Fehlzeiten oder Abbruch) erfolgt.

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs kann sich sogar verlängern: Pro Tag der Fortbildung verringert sich die Anspruchszeit nur um einen halben Tag. Dies gilt, wenn zum Beginn der Bildungsmaßnahme noch mindestens 30 Tage Anspruch bestanden. Die dazugehörige Rechtsgrundlage ist § 148 SGB III.

Besonderheiten bei der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Über das Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Agentur für Arbeit Betriebe mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall, sowie mit einer (Teil-)Übernahme der Weiterbildungskosten.

Wie hoch die Förderung ist, kommt auf die Größe des Unternehmens an:

  • Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25 und 75 Prozent
  • Förderung der Weiterbildungskosten in Höhe von 25 bis 100 Prozent
Diagramm mit Förderhöhen für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt nach Unternehmensgröße: unter 49, unter 250, über 250 und über 2.500 Mitarbeiter.
Diese Grafik beschreibt die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Schritt-für-Schritt: Wie beantrage ich eine Förderung?

Für eine Förderung über den AZAV Bildungsgutschein gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit auf und teilen Sie dort mit, dass Sie sich für Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung interessieren.
  2. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Überblick über Ihre Möglichkeiten. Hier sprechen Sie über Ihre gewünschten Qualifikationen und Kompetenzen.
  3. Im Anschluss an das Gespräch erfahren Sie, ob Sie die Anforderungen für eine Förderung der Weiterbildungskosten erfüllen. Wenn ja, erhalten Sie den Bildungsgutschein.
  4. Nun suchen Sie sich eine passende, förderungsfähige Weiterbildung. Bei der Suche hilft Ihnen das Onlineportal “mein NOW” von der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden Sie auch die Kurse der Social Media Akademie!
  5. Kontaktieren Sie Ihren gewünschten Weiterbildungsanbieter und reichen Sie dort ihren Bildungsgutschein ein.
  6. Sobald Ihre Anmeldung zur geförderten Weiterbildung in die Wege geleitet ist, können Sie mit dem Lernen beginnen.

Abschließende Hinweise zur Förderung durch das Arbeitsamt

  • Leistungen können nur dann bewilligt werden, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme beraten lassen und das Vorliegen der Voraussetzungen bescheinigt wurde.
  • Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme niemals kündigen.
  • Um die Voraussetzungen zu prüfen, kann es notwendig sein, einen Ärztlichen Dienst oder den Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit einzuschalten.
  • Arbeitslosengeld wird Ihnen monatlich nachträglich, Weiterbildungskosten (vor allem also Kinderbetreuungs- und Fahrkosten) werden monatlich im Voraus gezahlt.
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II – werden weiterhin monatlich im Voraus überwiesen.
  • Während des Leistungsbezuges sind Sie in der Regel kranken-, pflege- und unfallversichert, bei Bezug von Arbeitslosengeld (SGB III) auch rentenversichert.
  • Relevante Informationen wie zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sofort melden, ebenso alle Änderungen, die Ihre Ansprüche auf eine Förderung beeinflussen.

Disclaimer: Die Inhalte dieses Blogbeitrags wurden mit bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen der Erstinformation. Für eine individuelle Beratung und Beurteilung, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, kontaktieren Sie bitte unser Beratungsteam oder die Bundesagentur für Arbeit.


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