Die WeGebAU Förderung ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit, der Name steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Gerade die Digitalisierung und die damit einhergehenden ständigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung. Durch die WeGebAU Förderung sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, auch wenn ihr Unternehmen nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, regelmäßige Weiterbildungen zu bezahlen. Damit Mitarbeiter solcher Unternehmen dennoch fortlaufend in ihre Expertise investieren können, übernimmt die Förderung WeGebAU die kompletten oder anteiligen Kosten einer Weiterbildung. Zum 1. Januar 2019 wurde dieser Anspruch im sogenannten Qualifizierungschancengesetz festgehalten und um diverse anspruchsberechtigte Gruppen erweitert.
Förderfähige Personengruppen sind:- Geringqualifizierte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss oder abgeschlossenes Studium.
Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie mindestes vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausüben.
- Ältere Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Kommt nur bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Frage.
- Arbeitnehmer unter 45 Jahre
in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
bei Übernahme von mind. 50 % der Kosten durch den Arbeitgeber.
Wo kann ich den Antrag WeGebAU stellen?
Für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Mitarbeitern im Sinne des Programms WeGebAU ist die örtliche Agentur für Arbeit der passende Ansprechpartner.