Auch wenn Sie eine unserer Weiterbildungen als Selbstzahler absolvieren, gibt es eine Möglichkeit Kosten zu sparen. Setzen Sie die aufgebrachten Kosten ganz einfach von der Steuer ab.
Voraussetzung: Sie wählen eine
Weiterbildung in Ihrem erlernten Beruf oder Sie streben einen
Berufswechsel an, dann können Sie Ihre Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Als Arbeitnehmer gehen Sie den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier wird in Zeile 44 unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ eingetragen, welche Kosten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung aufbringen mussten. Möglicherweise geleistete Zuschüsse vom Arbeitgeber werden abgezogen. Und das war es auch schon! Die Kosten werden schließlich von Ihrer Steuerlast abgezogen. Belege müssen Sie nicht beilegen, sollten Sie aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben. Wie Sie vorgehen, um zu Ihrer Steuererstattung zu kommen, kann Ihnen auch der Steuerberater Ihres Vertrauens im Detail erklären.
In unserem Blog finden Sie weitere Infos wie Sie Ihre
Weiterbildung steuerlich absetzen.