Einkommenssteuer

Weiterbildung steuerlich absetzen
Kosten sparen mithilfe der Steuererklärung
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Was sind Fortbildungskosten?

Das sind sind Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihren bisher ausgeübten Beruf fortführen zu können, beruflich aufzusteigen oder den Beruf zu wechseln. Allgemeinbildende Fortbildungen reichen für den steuerlichen Abzug nicht aus. Die Lerninhalte müssen einen erkennbaren Bezug zu Ihrer Berufsgruppe haben.

Folgende Kosten lassen sich von einer beruflichen Weiterbildung absetzen:
  • Lehrgangs-, Seminar-, bzw. Studiengebühren
  • Fahrtkosten (z. B. Hin- und Rückfahrt zur Weiterbildungsstätte)
  • Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Schreibwaren)
  • Prüfungsgebühren
  • technische Ausstattung (z. B. Laptop, Drucker)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegekosten
  • Reisenebenkosten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie können Lehrgänge, Seminare oder Weiterbildungen steuerlich absetzen, welche Sie nach einer abgeschlossenen Erstausbildung absolvieren. Außerdem müssen die Bildungsmaßnahmen den Forderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) § 1 entsprechen: "Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen". Das heißt, wenn Sie eine Weiterbildung in Ihrem erlernten Beruf oder einen Berufswechsel anstreben, können Sie Ihre Weiterbildung steuerlich absetzen - als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) bzw. Betriebsausgaben (bei Unternehmern, Selbstständigen, Freiberuflern).

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Wie kann ich meine Weiterbildung steuerlich absetzen?

Ihre Bildungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen des BBiG? Wunderbar! Es gibt verschiedene Wege, eine Absetzung von der Steuer durchzuführen. Die Vorgehensweise zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Selbstständigen unterscheidet sich etwas:

Als Arbeitnehmer gehen Sie den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier wird unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ eingetragen, welche Kosten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung aufbringen mussten. Möglicherweise geleistete Zuschüsse vom Arbeitgeber werden abgezogen. Und das war es auch schon! Die Kosten werden schließlich von Ihrer Steuerlast abgezogen. Belege müssen Sie nicht beilegen, sollten Sie aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben. Wie Sie vorgehen, um zu Ihrer Steuererstattung zu kommen, kann Ihnen auch der Steuerberater Ihres Vertrauens im Detail erklären.

Als Unternehmer können Sie die Kosten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass lediglich die reinen Teilnahmegebühren zu 100 % anerkannt werden. Für weitere Kosten wie die An- und Abreise, Verpflegung etc. gelten die gesetzlichen Pauschalen. Diese Regeln gelten auch für Selbstständige und Freiberufler.

Übrigens: reine Online-Weiterbildungen sind besonders für Arbeitgeber attraktiv: es entstehen keine Zusatzkosten durch Reisetätigkeit, Übernachtung und Verpflegung. Zudem kann sich der Mitarbeiter die Zeit frei einteilen, eine längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist nicht erforderlich. Dies trifft auf alle Weiterbildungen der Social Media Akademie zu! Werfen Sie einen Blick auf unserere angebotenen Lehrgänge und Kompaktkurse.

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Michael Klamerski

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