Mit der Bildungsprämie fördert der Bund geringverdienende Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden möchten. Die Prämie richtet sich nicht an Arbeitslose, sondern an Erwerbstätige und Selbstständige. Voraussetzungen für die Prämie:
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Ihr Bruttoeinkommen beträgt maximal 20.000 € pro Jahr.
- Sie haben in diesem Jahr noch keine Bildungsprämie bekommen.
Durch die Prämie werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 € übernommen. In den Bundesländern Brandenburg, Rheinland- Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt außerdem, dass nur Lehrgänge, die maximal 1.000 € kosten, gefördert werden können.